CTU-Kriterien
Wir arbeiten nach den CTU-Kriterien
Am Beginn steht eine Hypothese in der Fahreignungsdiagnostik, die es von Ihnen zu erfüllen gilt. Im chemisch-toxikologischen Bereich wird diese in sog. 4 CTU-Kriterien eingeordnet. In den CTU-Kriterien werden die Forderungen an den Ablauf der Untersuchung und die Untersuchungsmethodik gestellt. Wenn die Kriterien erfüllt werden, haben Sie die Möglichkeit den Abstinenznachweis für einen bestimmten Zeitraum von MPU-Stellen anerkennen zu lassen. Hier zählt der Grundsatz “Die im Rahmen der Begutachtung berücksichtigten toxikologischen Befunde sind fachkundig erstellt worden, aussagekräftig und forensisch verwertbar” [1].
Bedingungen für die Durchführung der Alkohol- bzw. Drogenscreenings (CTU Kriterium 1)
- Transparente Durchführung und
- Lückenlose Nachvollziehbarkeit über den gesamten Abstinenzzeitraum
- Dokumentation der Art, Dauer und Häufigkeit der Urinkontrollen durch das Labor
- Jede Abweichungen vom vereinbarten Vertrag ist zu dokumentieren
- Kontrollzeitraum umfasst in der Regel 12 Monate
- 6 unvorhergesehenen Kontrollterminen im Abstinenzzeitraum
- In Sonderfällen sind 6-monatige Zeiträume mit 4 Kontrollen möglich
- Bei Verlängerung des Abstinenzkontrollprogramms durch z.B. verspäteten MPU-Termin gelten folgende Punkte. Wenn zum voraussichtlichen MPU-Termin der Abstinenznachweis älter als 4 Monate sein wird kann der Abstinenzzeit länger nachgewiesen werden. Hier kann die Abstinenz mit einer Haaranalyse mit einem 3 cm langen Haarsegments für 3 Monate erfolgen oder 3 Urinkontrollen binnen 4 Monaten bzw. Dies ist in den Zusatzkriterium A 1.3 N Nr. 7 geregelt.
Klienten nach erfolgreichem einjährigen Abstinenzprogramm und
Anforderungen an die Gewinnung der Probe zum Abstinenznachweis (CTU Kriterium 2)
“Das Untersuchungsmaterial wurde auf eine Weise gewonnen und an das Analyselabor übermittelt, dass die toxikologische Untersuchung zur Abstinenzüberprüfung oder zum Nachweis einer aktuellen Alkohol-/Drogenfreiheit am Untersuchungstag den aktuellen Status des Untersuchten zuverlässig wiedergeben kann” [1].
Vorgaben bei Probenabgabe bei der Untersuchungsstelle
- Die Abgabe der Urinprobe unter Sicht.
- Die Temperaturmessung des Urins unmittelbar nach der Probenabgabe
- Bestätigung der Authentizität der Urinprobe durch Unterschrift
Anforderungen an die Analytik des Labors für die Auswertung (CTU Kriterium 3)
“Die Untersuchung findet in einem nach DIN ISO EN 17025 für forensische Zwecke akkreditierten Labor nach den Standards der GTFCh statt, ist als Abstinenznachweis oder Nachweis einer aktuellen Drogenfreiheit am Untersuchungstag verwertbar und umfasst alle relevanten Stoffgruppen” [1].
Regelungen in den Unterpunkten im CTU-3 Kriterium
- Qualifikation das Labor
- Welche Substanzen analysiert werden müssen
- Mindestbestimmungsgrenze nach Substanz
- Dokumentation aller Substanzen die beweissicher identifiziert werden können.
Anforderungen an die Dokumentation der erhobenen Befunde und deren Beurteilung (CTU Kriterium 4)
“Die toxikologischen Befundübermittlungen an den Auftraggeber bzw. an die Begutachtungsstelle lassen eine Bewertung der Durchführungsbedingungen und eine Interpretation vor dem Hintergrund der Fragestellung (Abstinenzkontrolle oder aktueller Nachweis der Alkohol-/Drogenfreiheit am Untersuchungstag) zu” [1].
Welche Daten müssen im Abschlussbericht enthalten sein
- Überwachungszeitraum
- Anzahl und Art der Screenings
- Fehlzeiten und eventuelle Unregelmäßigkeiten
- Beurteilung des Scrennings im Abschlussbericht